Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verkauf und Vermittlung von Eintrittskarten und weiteren Zugangsberechtigungen (physisch und digital) sowie Dienstleistungen bzw. Produkten und den Besuch von Veranstaltungen. Ansonsten gelten unsere anderen AGB. Gültigkeit haben diese AGB für den Onlineverkauf und den Verkauf im Einzelhandel. Vertragspartner können ausschließlich Personen mit uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit sein. Hier nicht geregelte Sachverhalte, zum Beispiel zu Zahlungsmethoden oder der Speicherung von Daten, sind in anderen AGB geregelt und haben auch für Verkauf und Vermittlung von Eintrittskarten und weiteren Zugangsberechtigungen (physisch und digital) sowie Dienstleistungen bzw. Produkten und den Besuch von Veranstaltungen Gültigkeit, sofern in den nachfolgenden AGB keine gesonderten Regelungen zu diesen Sachverhalten zu finden sind.
Veranstaltungen werden hauptsächlich von anderen Veranstaltern und nicht von sherlock´s durchgeführt. Der Vertrag für den Veranstaltungsbesuch kommt daher zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter auf Grundlage spezifischer Veranstalter-AGB zustande. sherlock´s tritt lediglich als Vermittler im Auftrage auf. Die in den folgenden AGB geltenden Regelungen für einen Besuch von Veranstaltungen gelten daher nur dann, wenn der Veranstalter keine eigenen AGB zur Regelung der hier genannten Punkte vorhält oder sherlock´s selbst Veranstalter ist. Der Veranstalter ist auf jedem Ticket einzeln ausgewiesen. Darüber hinaus gelten ggf. außerdem Hausordnungen und/oder Verhaltensregeln, die beispielsweise von der Veranstaltungsstätte ausgegeben werden. Dies können auch Anweisungen von autorisiertem Personal sein. In aller Regel sind Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen nicht gestattet.
Der ausgewiesene jeweilige Veranstalter ist für alle Angaben, die in Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen, verantwortlich.
Tickets können im Einzelhandel in bar oder auf elektronischem Wege bezahlt werden. Im Internet werden die jeweils angebotenen Zahlungsmethoden akzeptiert. Im Falle einer Lastschriftrückgabe, die durch den Kunden verursacht wurde, werden die entsprechenden Kosten an den Kunden weitergegeben. Kunden sind außerdem für die korrekte Eingabe aller benötigten bzw. eingegebenen Daten und die ordnungsgemäße Verwendung derselben (zum Beispiel keine Weitergabe von Passwörtern etc.) verantwortlich. Gegebenenfalls ist der Erwerb von Tickets pro Käufer auf eine bestimmte Anzahl an Tickets begrenzt. Diese Höchstgrenze kann je nach Veranstaltung variieren. Wird die angegebene Höchstzahl an Tickets, zum Beispiel durch Mehrfachbestellungen, überschritten, so behält sich sherlock´s vor, die über die Höchstgrenze hinausgehenden Tickets für den Einlass zu sperren. Daher sind Tickets auch ohne Aufdruck eines Namens auf den Käufer personalisiert. Ein gewerblicher bzw. gewinnorientierter Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Verlorengegangene Tickets können nicht ersetzt werden! Eine Identitätskontrolle am Einlass ist für den Veranstalter nicht verpflichtend, insofern ist er von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Käufer befreit, wenn ein Ticket bereits zum Einlass durch eine weitere Person gewährt wurde. Werden uns Tickets als gestohlen und/oder verloren gemeldet, kann eine Sperrung der Zugangsberechtigung erfolgen, die jedoch mit dem Veranstalter abgesprochen werden muss.
Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Veranstalters, der Vertragsabschluss kommt durch Bezahlung und mit Aushändigung der Tickets im Einzelhandel oder der Bestätigung des Kaufs via E-Mail zustande. Onlinetickets werden ausschließlich digital zugestellt. Ein Postversand erfolgt nicht. Onlinetickets sind am Einlass digital vorzuzeigen, der enthaltene QR- bzw. Barcode muss dabei leserlich sein. Ein Ausdruck von Tickets ist ebenfalls möglich, aber nicht notwendig.
Tickets werden beim Zutritt zur Veranstaltungsstätte durch Scan des individuellen Codes (Check In) entwertet. Jedes Ticket kann nur einmal gescannt werden und berechtigt nur einmal zum Einlass. Das Verlassen des Veranstaltungsortes kann zum Verlust einer erneuten Zugangsberechtigung führen. Bei verspätetem Erscheinen kann der Veranstalter den Zugang bis zu einem Zeitpunkt verschieben, der den Veranstaltungsablauf nicht stört.
Laut §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gilt das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen in Zusammenhang mit Tickets, insofern sind Umtausch/Rückgabe von Tickets ausgeschlossen. Eine Zustimmung des Kunden erfolgt innerhalb des Verkaufsprozesses. Weitere Widerrufsreglungen sind in unseren anderen AGB zu finden.
Jedes Ticket berechtigt den Inhaber zum Besuch der angegeben Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei Erkrankung beteiligter Künstler, an einen anderen Ort oder an andere Tage zu verlegen oder dem Kunden eine andere Veranstaltung anzubieten, die er selbst wählen kann. Gekaufte Tickets behalten in einem solchen Falle ihre Gültigkeit. Eine Erstattung ist nur dann möglich, wenn dem Kunden der Besuch des neuen Termins unzumutbar ist. Kosten werden dann ohne Versandkosten oder Systemgebühren bei Vorlage der Originalbelege zurückerstattet. Bei Vorstellungsausfall oder -verlegung kann der Ticketpreis nur dem ursprünglichen Erwerber des Tickets zurückerstattet werden. Der Kunde selbst ist verantwortlich, sich über mögliche Änderungen in Bezug auf Änderungen zu möglichen Änderungen in Bezug auf Veranstaltungen eigenständig zu informieren. Dies betrifft zum Beispiel Änderungen des Ortes, des Datums etc. Onlinekunden werden über die hinterlegte E-Mail-Adresse in einem solchen Fall automatisiert informiert.
Es wird keine Reisekosten-Erstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung übernommen. Informieren Sie sich daher vor Reisentritt, ob die Veranstaltung wie geplant stattfinden kann.
Künstler können das Programm eigenständig ändern, ohne dass dies im Einflussbereich des Veranstalters und Ticketverkäufers liegt. sherlock´s haftet außerdem nicht für Durchführung, Ablauf, Inhalt oder Qualität der jeweiligen Veranstaltungen. In all diesen Fällen besteht kein Anspruch auf einen Umtausch oder einer Erstattung des Ticketpreises.
Unsere Haftung ist ausschließlich auf Fälle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen beschränkt und ansonsten ausgeschlossen. sherlock´s haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Sonstige gesetzliche Haftungen bleiben selbstredend unberührt.